Häufige Fragen zum Verordnungsweg, zu Kosten und zur Behandlung

Wie erhalte ich eine Verordnung für eine logopädische Behandlung?

Heilmittelverordnungen für logopädische Behandlungen werden von Fachärztinnen und Fachärzten der Fachbereiche Kinderheilkunde, Kieferorthopädie, Zahnheilkunde, HNO-Heilkunde, Neurologie, Pädaudiologie, Phoniatrie sowie Allgemeinmedizin ausgestellt. Die Ärztin oder der Arzt stellt den logopädischen Behandlungsbedarf fest und verordnet, bei Therapienotwendigkeit, eine Sprach-, Sprech,- Schluck- oder Stimmtherapie. 

 

Auch Hausbesuche können durchgeführt werden, wenn Sie aus medizinischen Gründen, die Praxis nicht besuchen können. Dies muss jedoch auf der Heilmittelverordnung ausdrücklich vermerkt sein.

Welche Kosten entstehen 
bei logopädischen Behandlungen?

Bei Versicherten der gesetzlichen Kassen werden die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen. 

Zuzahlung: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Patientinnen und Patienten bezahlen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr. Dies ist gesetzlich geregelt durch die Heilmittelrichtlinien. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt ihre Krankenkasse die Kosten.

 

Bei Versicherten der privaten Kassen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. 

Wie lang sind die 
Verordnungen gültig?

Eine ausgestellte Verordnung ist 28 Tage lang gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss die erste Therapieeinheit stattfinden. 

Achten Sie deswegen auf das Ausstellungsdatum und lassen Sie die Verordnung nicht zu früh ausstellen, sondern am besten erst, wenn Sie einen Termin in der Logopädiepraxis haben.

Wie ist der Ablauf der logopädischen Therapie?

Sie bringen zum ersten, vereinbarten Termin die Verordnung Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes mit. Eventuell vorliegende Arztberichte, sollten ebenfalls mitgebracht werden.

In der ersten Therapieeinheit, wird zunächst eine Anamnese und logopädische Diagnostik durchgeführt. 

 

Daraufhin wird ein patientenspezifischer und individueller Therapieplan erstellt. Die Therapie findet meist 1-mal wöchentlich statt, bei Bedarf und Kapazität auch 2 -3-mal in der Woche. Eine Therapieeinheit dauert in der Regel 45 Minuten. Gelegentlich auch 30 oder 60 Minuten, je nach Störungsbild. Häusliche Übungen sind meist Bestandteil der Therapie und sollten regelmäßig bearbeitet werden, um den Therapierfolg zu beschleunigen. 
 

 

 

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